Allgemeine Geschäftsbedingungen – Das Kleinarl

Allgemeine Bestimmungen der Hotellerie


§ 1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH 2006) ersetzen die bisherigen ÖHVB in der Fassung vom 23. September 1981.

1.2 Die AGBH 2006 schließen Sondervereinbarungen nicht aus. Sie sind gegenüber im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen subsidiär.

§ 2 Begriffsdefinitionen

Beherberger: Natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
Gast: Natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Als Gast gelten auch mitreisende Personen. Vertragspartner: Natürliche oder juristische Person, die einen Beherbergungsvertrag abschließt. Konsument / Unternehmer: Begriffe im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG).
Beherbergungsvertrag: Vertrag zwischen Beherberger und Vertragspartner über die Beherbergung.

§ 3 Vertragsabschluss – Anzahlung

3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Buchung durch den Beherberger zustande.

3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Vertragsabschluss von einer Anzahlung abhängig zu machen.

3.3 Zur Fixierung der Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30 % des vereinbarten Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen ab Buchungsdatum zu leisten. Erst nach Einlangen der Anzahlung gilt die Buchung als verbindlich.

3.4 Die Anzahlung stellt eine Teilzahlung dar und wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

§ 4 Beginn und Ende der Beherbergung

4.1 Die Unterkunft steht am Ankunftstag ab 16:00 Uhr zur Verfügung.

4.2 Am Abreisetag ist die Unterkunft bis spätestens 10:00 Uhr freizugeben.

§ 5 RRücktritt vom Beherbergungsvertrag – Stornobedingungen

5.1 Eine Stornierung ist ausschließlich schriftlich (E-Mail ausreichend) möglich.

5.2 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag kann kostenfrei storniert werden.

5.3 Danach gelten folgende Stornobedingungen:
– 3 Monate bis 30 Tage vor Anreise: 50 % des Gesamtpreises
– 29 bis 14 Tage vor Anreise: 70 % des Gesamtpreises
– ab 13 Tage vor Anreise: 90 % des Gesamtpreises
– bei Nichtanreise (No-Show): 100 % des Gesamtpreises

5.4 Maßgeblich ist der Gesamtpreis abzüglich ersparter Aufwendungen bzw. bei Weitervermietung.

§ 6 Ersatzunterkunft

Der Beherberger kann eine gleichwertige Ersatzunterkunft bereitstellen, sofern dies zumutbar ist.

§ 7 Rechte des Vertragspartners

Der Vertragspartner hat Anspruch auf den üblichen Gebrauch der Unterkunft und der allgemein zugänglichen Einrichtungen.

§ 8 Pflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner ist verpflichtet, den vereinbarten Preis vollständig zu bezahlen und sorgsam mit der Unterkunft umzugehen.

§ 9 Rechte des Beherbergers

Dem Beherberger stehen gesetzliche Zurückbehaltungs- und Pfandrechte zu.

§ 10 Pflichten des Beherbergers

Der Beherberger erbringt die vereinbarten Leistungen entsprechend dem Standard des Betriebes.

§ 11 Haftung für eingebrachten Sachen

Die Haftung richtet sich nach §§ 970 ff ABGB.

§ 12 Haftungsbeschränkungen

Bei Konsumenten ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – ausgenommen Personenschäden – ausgeschlossen.

§ 13 Tierhaltung

Tiere sind nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers erlaubt.

§ 14 Verlängerung der Beherbergung

Ein Anspruch auf Verlängerung des Aufenthalts besteht nicht.

§ 15 Beendigung des Beherbergungsvertrages

Bei vorzeitiger Abreise gelten die Stornobedingungen gemäß § 5.

§ 16 Erkrankung oder Tod des Gastes

Allfällige Kosten aus Erkrankung oder Todesfall trägt der Vertragspartner.

§ 17 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Ort des Beherbergungsbetriebes.

§ 18 Sonstiges

Erklärungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend).

§ 19 Preisanpassungen

Preise unterliegen gesetzlichen Abgaben und Steuern und können entsprechend angepasst werden.

 

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